תלמוד מהו?, ב. מתודיקת התלמוד, מסקנות לוגיותWhat is the Talmud, II Methodology of the Talmud, 1 Logical inferences
א׳
11. Die logischen Schlüsse
ב׳
2Wie wir es bereits zeigten, kam die deutende Exegese vor allem dann zur Geltung, wenn im Leben „neue Fälle” auftauchten, die vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorher entschieden werden konnten, die aber trotzdem im Geist der Lehre entschieden werden mußten. Wie konnte man aber den Geist der Lehre so ermitteln, daß er nicht bloß als die subjektive Meinung eines einzelnen über die Lehre, sondern als der objektive, also auch geltende Wille der Lehre angesehen werden mußte? Es gab da nur einen Weg: der Schluß von dem Bekannten auf das X. Da aber die Lehre nie in Begriffen sich manifestiert, sondern in Einzelfällen, in denen sie ein Handeln oder Verhalten bestimmt, so mußte von Einzelfall auf Einzelfall — oder in der Terminologie der Logik ausgedrückt — von Besonderem auf ein Besonderes geschlossen werden. Wie verfuhr hierbei der Talmud? Wir zeigen es an einem Beispiel.
ג׳
3a) Im Traktat P’sachim (66a) heißt es: Es geschah einmal, daß der Vortag des Peßachfestes auf einen Sabbat fiel, und man wußte nicht, ob am Sabbat das Peßachopfer dargebracht werden dürfe, da die Darbringung mit verschiedenen Arbeiten verknüpft ist, die sonst am Sabbat verboten sind. Weder in der Bibel noch in der mündlichen Lehre fand sich darüber eine Bestimmung, doch mußte man auch diesen Fall auf Grund der Lehre entscheiden. — Nun lehrte Hillel: Wir wissen, daß das tägliche Opfer auch am Sabbat dargebracht werden muß. Beim täglichen Opfer heißt es: „in seiner Zeit” soll es dargebracht werden. Von dem Peßachopfer heißt es aber auch: „in seiner Zeit” soll es bereitet werden. Dies aber berechtigt mich zu dem Schluß: Wie das „in seiner Zeit” beim täglichen Opfer bedeutet: auch wenn diese Zeit ein Sabbat ist, ebenso wird der gleiche Ausdruck beim Peßachopfer besagen: „in seiner Zeit” — selbst an einem Sabbat. Auf eine logische Formel gebracht, verläuft der Gedankengang folgendermaßen:
ד׳
4Das tägliche Opfer verdrängt das Sabbatgebot
ה׳
5Das tägliche Opfer ist dem Peßachopfer ähnlich
ו׳
6(durch die Gleichheit des Wortlautes der Zeitbestimmung in der Bibel)
ז׳
7Also verdrängt das Peßachopfer das Sabbatgebot. Dies ist aber nichts anderes als der Analogieschluß der Logik, der die Formel hat: M ist P; S und M sind einander ähnlich; folglich ist S = P. Da der Analogieschluß im Talmud fast ausschließlich auf die Gleichheit des Ausdrucks im biblischen Text sich gründet, ist sein talmudischer Name „G’serat-Schaweh”, d. h. der „analoge Ausdruck”.
ח׳
8Allerdings können auf Grund der Ähnlichkeit keine notwendigen, also vollkommen sicheren Schlüsse gewonnen werden. Die Analogie kann immer nur mit Wahrscheinlichkeit die Gleichheit zwischen dem M-ähnlichen S und dem M-gleichen P begründen. Die Analogie berechtigt immer nur zu einer Vermutung. Mit Vermutungen kann man aber Fragen der Lehre nicht entscheiden. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung kann nur eine Methode der Wissenschaft, nicht aber eine ausreichende Methode der Lehre sein. Ob man am Sabbat das Peßachopfer darbringen darf oder nicht, das muß man mit Bestimmtheit wissen. Deshalb bedarf der talmudische Analogieschluß, die „G’serat-Schaweh”, wo es sich um eine Gesetzesentscheidung handelt, noch einer weiteren Sicherung. Die Wahrscheinlichkeit soll gelten. Wie kann sie das? Die Logik antwortet darauf: Die auf Grund der Analogie erschlossene Wahrscheinlichkeit kann durch die Erfahrungen, die sie bestätigen, zur empirischen Geltung gelangen. Was aber für die Wissenschaft die Erfahrung, die Empirie ist, das ist in der Lehre die Tradition. Deshalb besteht der Grundsatz: der talmudische Analogieschluß gilt nur dann, wenn er von einer Überlieferung bestätigt wird. Dies besteht im allgemeinen darin, daß die G’serat-Schaweh von Geschlecht zu Geschlecht, von Lehrern auf Schüler überliefert worden ist.
ט׳
9Oder, wie Hillel sich ausdrückt: „Niemand darf von sich aus einen Analogieschluß aufstellen”, womit gemeint ist: Niemand darf auf Grund eines Analogieschlusses, der durch keine Tradition gestützt wird, Gesetzesentscheidungen treffen. Dies ist kein Dogma, sondern die wissenschaftliche Konsequenz aus der Analogie. Die Analogie ergibt nur eine Wahrscheinlichkeit; die Wahrscheinlichkeit kann aber keine Antwort sein auf Fragen der Lehre.
י׳
10b) Hillel zeigt uns auch einen anderen Weg, um die oben zitierte Frage in bezug auf das Peßachopfer zu entscheiden. Wie können von dem Analogieschluß absehen. Es wird vorausgesetzt: Es ist uns bekannt, daß das tägliche Opfer das Sabbat-Gebot aufhebt. Wir wissen, daß, während auf die Unterlassung des Peßachopfers die Kareth-(Ausrottungs-) Strafe steht, diese Strafe nicht gilt für die Unterlassung des täglichen Opfers. Dem Gesetzgeber muß an der Darbringung eines Opfers, auf dessen Unterlassung er die Kareth-Strafe gesetzt hat, mehr gelegen haben als an der Darbringung eines Opfers, für dessen Unterlassung er diese äußerst harte Strafe nicht bestimmte. Nun lehrt Hillel den Schluß: Wenn schon die Darbringung des täglichen Opfers, auf dessen Unterlassung keine Kareth-Strafe steht, das Sabbat-Gebot aufhebt, um wieviel mehr muß das Peßachopfer, dessen Unterlassung mit Kareth bestraft wird, das Sabbat-Gebot aufheben. Auf eine logische Formel gebracht heißt dies: Auf Grund der Beziehung zwischen der Verschiedenartigkeit der Strafen im Falle einer Unterlassung steht fest:
י״א
11Die Darbringung des Peßachopfers übertrifft an Bedeutung die Darbringung des täglichen Opfers
י״ב
12Die Darbringung des täglichen Opfers ist so bedeutend, daß sie das Sabbat-Gebot aufhebt
י״ג
13Das Peßachopfer hebt das Sabbat-Gebot ebenfalls auf.
י״ד
14Im Talmud wird dieser Schluß „Kal-w’Chomer” genannt; ursprünglich im Sinn „vom religionsgesetzlich Leichteren auf das religionsgesetzlich Schwerere (schließend)”, allgemein gefaßt: „Vom Besonderen auf das umfassendere Besondere”, etwa so, daß man sich sagt: Was A enthält, muß das umfangreichere A<sub>1</sub> auch enthalten. Dieser Schluß ist im Gegensatz zum Analogieschluß der G’serat-Schaweh zwingend; deshalb bedarf er keinerlei anderer Bestätigung als die der logischen Notwendigkeit. Der Kal-w’Chomer gilt immer, auch wenn er durch keinerlei Tradition gestützt wird. Oder, wie der Talmud sich ausdrückt: „Jeder hat das Recht, von sich aus einen Kal-w’Chomer aufzustellen”*)*) Schwarz, dessen grundlegenden Arbeiten wir bei der Darstellung der Kapitel über die „logischen Schlüsse” und „exegetischen Regeln” gefolgt waren, obwohl wir von ihm betreffs der „Schlüsse” in allen wesentlichen Punkten abweichen (über die exegetischen Regeln können wir auf Grund von Schwarz nur referieren), ist der Meinung, daß der Kal-w’Chomer sich mit dem Syllogismus decke. Dies trifft nicht zu. Unzählige Syllogismen kommen im Talmud vor, aber nie in der Form des Kal-w’Chomers; andererseits gibt es eine Anzahl Kal-w’Chomer, die nur mit größten Schwierigkeiten auf den Syllogismus zurückgeführt werden können. Das Wesen des Kal-w’Chomers trifft, wie mir bekannt, allein die Erklärung meines hochverehrten Lehrers, Herrn Dr. J. Weinberg, Rektor des Rabbinerseminars in Berlin, der im Kal-w’Chomer den Identitätsschluß wiedergefunden hat. Die besondere Formulierung des Kal-w’Chomers ist darauf zurückzuführen, daß der Schluß gleichzeitig einen möglichen Einwand gegen die zu erschließende Identität widerlegt, und zwar immer in der Weise, daß gezeigt wird: das, worin A und A<sub>1</sub> voneinander differieren, bestärkt nur den Schluß auf Grund der Identität, denn das in A enthaltene m, worauf sich die Identität gründet, muß auf Grund der Eigenschaften, die als differierend angeführt werden, in A<sub>1</sub> noch in höherem Grade gegeben sein..
ט״ו
15c) Ein anderer Fall soll uns den Einblick in das Wesen einer dritten Deuteregel ermöglichen. In der Bibel finden wir vier Grundarten von Beschädigungen, in denen eine Schadenersatzpflicht besteht. 1. Der Ochse, der mit seinem Horn stößt. 2. Die Grube, die auf öffentlichem Grund gegraben oder von jemandem offen gelassen wurde. 3. Der Ochse, der auf einem fremden Feld weidet. 4. Der Brand, der aus einer Feuerstätte ausgehend sich verbreitet. In der knappen, einprägsamen und anschaulichen Sprache der mündlichen Lehre werden sie mit den Worten bezeichnet: 1. Der Ochse, 2. Die Grube, 3. der Zahn, 4. Das Feuer. Indem man das Wesen dieser Beschädigungsarten definiert, wird festgestellt, daß alle Beschädigungen durch Sachen auf diese vier Grundarten zurückzuführen sind. — Im Traktat Baba Kama (6a) wird nun die Frage erörtert: Jemand hatte „seinen Stein, sein Messer, seine Last” auf ein Dach gelegt; sie fielen bei einem gewöhnlichen Wind (womit also zu rechnen war) hinunter und haben dann etwas beschädigt. Ist der Eigentümer, der sie auf das Dach legte, schadenersatzpflichtig oder nicht? — Eine Entscheidung in einem solchen Fall lag nicht vor, nicht in der Bibel und nicht in der Überlieferung. Man versucht nun festzustellen, zu welcher Gruppe von Beschädigungen der herunterfallende Stein gehört, zu 1, 2, 3 oder 4. Es ergibt sich aber, daß dieser Fall nirgends unterzubringen ist; denn er ist in seinem Wesen weder mit 1 noch mit 2, 3 oder 4 identisch. Es trifft sich aber, daß 1, 2, 3 und 4 sich voneinander ebenfalls unterscheiden und trotzdem gilt in allen vier Fällen, daß der Besitzer bzw. Verursacher schadenersatzpflichtig ist. Wenn aber für 1, 2, 3 und 4 das gleiche gilt, so kann der Grund dafür nicht darin liegen, worin sie sich voneinander unterscheiden (ungleiche Ursachen haben ungleiche Wirkungen), sondern darin, worin sie miteinander übereinstimmen. Die „gemeinsame Seite” (Hazad-Haschaweh) an ihnen ist: Alle vier „pflegen Schaden anzurichten, und sie müssen bewacht werden” — also ist dies die Ursache für die Bestimmung: „Der Eigentümer bzw. Verursacher ist schadenersatzpflichtig”. Daraus wird geschlossen: Alles, das die Eigenschaft „pflegt zu beschädigen und muß bewacht werden” hat, verpflichtet im Falle einer Beschädigung den Eigentümer bzw. den Verantwortlichen zum Schadenersatz. Diese Eigenschaften kommen aber auch in dem gefragten Fall dem „Stein” zu; also ist der Eigentümer usw. schadenersatzpflichtig. Der Schluß auf eine übersichtliche logische Formel gebracht lautet:
ט״ז
16Das „Horn”, die „Grube”, der „Zahn”, das „Feuer” haben die Eigenschaft: „sie pflegen zu beschädigen und müssen bewacht werden”
י״ז
17Das „Horn”, die „Grube” usw. verpflichten den für sie Verantwortlichen zum Schadenersatz.
י״ח
18Alles, was die Eigenschaft hat: „es pflegt zu beschädigen und muß bewacht werden”, verpflichtet zum Schadenersatz.
י״ט
19Der „Stein” hat die Eigenschaft: „pflegt zu beschädigen und muß bewacht werden”
כ׳
20Der „Stein” verpflichtet zum Schadenersatz.
כ״א
21Dieser Schluß ist aber nichts anderes als die Kombination zwischen Induktion und Syllogismus. Der erste Teil, die Induktion, ist das bekannte aristotelische Hinaufsteigen vom Einzelnen zum Allgemeinen. Ist aber das Allgemeine gewonnen, so dient es, indem aus dem Allgemeinen ein unbekanntes Einzelne erschlossen wird, als Obersatz zu dem geläufigen Syllogismus: alles M ist P, S ist M, ergo ist S = P. (Der logisch geschulte Leser wird die Bedeutung dieser Kombination für die Aufdeckung der Beziehung zwischen Induktion und Syllogismus selbst einsehen können.) Dieser kombinierte Schluß wird im Talmud „Binjan-Aw” genannt; wobei „Aw-Vater” die Art, die Gattung, das Allgemeine schlechthin bedeutet und „Binjan-Bau” das, was die Art aufbaut, nämlich das Besondere mit dem spezifischen Merkmal, wodurch es unter den Aw eingeordnet wird. Zunächst wird vom Binjan-Besonderen auf das Aw-Allgemeine geschlossen, dann vom Aw zurück auf ein bis dahin unbekanntes Besonderes.
כ״ב
22Der Analogieschluß in der G’serat-Schaweh, der einen möglichen Einwand gleichzeitig widerlegende Identitätsschluß des Kal-w’Chomers und schließlich der aus Induktion und Syllogismus kombinierte Schluß den Binjan-Aws haben die Aufgabe, vom Bekannten auf das Unbekannte schließend, aus dem Geiste der Lehre heraus die neuen Fälle mit logischer Gesetzmäßigkeit zu entscheiden, glänzend gelöst. Unabhängig von Aristoteles, Jahrhunderte vor ihm hat das wissenschaftliche Denken unserer großen Meister eine Höhe erreicht, die sie neben die größten Logiker aller Zeiten stellt.